Eine Patientenverfügung ist Absicherung bei Krankheit und im Pflegefall
Mit einer Patientenverfügung sichern Sie sich ab und bewahren Ihre Liebsten davor, Entscheidungen treffen zu müssen. Gerade bei schwerer Krankheit und wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, Wünsche und Entscheidungen zu kommunizieren, stellt eine Patientenverfügung im Vorfeld die Möglichkeit dar, zu bestimmen, was im Fall der Fälle passieren soll.
In einer Patientenverfügung sind alle Ihre Anweisungen an ärztliches oder pflegendes Personal enthalten, wenn Sie nicht mehr fähig sein sollten, sich zu äußern. Und dennoch legen Sie sich mit Abschluss der Patientenverfügung nicht final fest. Sie können Ihre Wünsche jederzeit ändern.
Ergänzend hierzu können Sie eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht ausstellen. In ihr wird eine Person des Vertrauens genannt, die in dem Moment die Entscheidungsbefugnis übernimmt, wenn der eingetretene Fall nicht in der Patientenverfügung abgedeckt ist. Hierdurch kann die benannte Vertrauensperson im Sinne des Betroffenen handeln.
Für eine juristisch einwandfreie Ausführung empfehlen wir, einen Notar oder Anwalt zurate zu ziehen. In dieser Broschüre erhalten Sie erste wichtige Informationen.
Wie sich das Erbe regelt und der Nachlass abgesichert wird
In Fragen zum Erbe lohnt sich zunächst ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das das Erbrecht regelt. Das BGB tritt immer dann in Kraft, wenn der Nachlass durch den Verstorbenen nicht selbst geregelt wurde, und ordnet das Erbe. Der Ehepartner hat eine gesetzliche Sonderstellung. Es folgen:
- Erben erster Ordnung: eheliche und nicht eheliche Kinder, Enkel und Urenkel
- Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
- Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Verschwägerungen und Pflegeelternschaft sind in den gesetzlichen Regelungen nicht berücksichtigt. Ehepaare und Partner aus eingetragenen Lebenspartnerschaften haben besondere Rechte. Wer über das BGB hinausgehende, eigene Vorstellungen der Verteilung des Nachlasses hat, sollte diese in einem persönlichen Testament festhalten. Dazu berechtigt ist jeder Mensch, der volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.
Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.]
Organspende heißt Leben retten
Eine Organspende bietet die Möglichkeit, über den eigenen Tod hinaus Gutes für andere zu tun. Obwohl das Spenden von Organen immer häufiger geschieht, sind die Wartelisten für Bedürftige lang. Der Grund dafür ist zumeist Unsicherheit.
Die Entscheidung zur Organspende ist eine sehr persönliche, die gut überlegt sein sollte. Ob Sie sich dazu entscheiden, liegt ganz bei Ihnen. Es ist aber in jedem Fall ratsam, diese Entscheidung rechtzeitig zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden, mehr noch, um Ihren Hinterbliebenen die Entscheidung abzunehmen.
Eine klare Entscheidung für oder gegen eine Organspende sollte in jedem Fall festgehalten und abgesichert sein. Sie finden alle nötigen Informationen dazu unter Organspende-Info.de Für ein Beratungsgespräch empfehlen wir Ihnen, auf Ihren Arzt bzw. Hausarzt zuzugehen.
Trauerhilfe heißt Beistand in schwierigen Zeiten
Kein Mensch ist wie der andere und jeder Mensch geht anders mit seiner Trauer um. Jedoch ist die Zeit der Trauer eine Phase, durch die alle gleichermaßen gehen müssen. Es ist daher ratsam, sich Beistand zu holen und sich auch darin beraten zu lassen, wie Trauerarbeit eigentlich funktioniert. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten der Trauerarbeit und weiterführenden Hilfsangeboten.
Zu jeder Trauerarbeit eignet sich Literatur besonders gut. Wir pflegen eine kleine Bibliothek mit Trauerliteratur. Hieraus stellen wir Ihnen auf Wunsch die passenden Bücher zur Verfügung. Kommen Sie hierzu gerne zu uns, blättern Sie und fragen Sie bei uns nach. Außerdem haben wir Ihnen einige Empfehlung in einem PDF zusammengestellt.
Kindern den Tod erklären, Trauer bewältigen, neue Hoffnung schöpfen
Der Tod ist schon für die Erwachsenen schwer zu begreifen. Wie schwer muss es da erst Kindern fallen, ihn einzuordnen?
Doch sollte man Kinder nicht unterschätzen. Sie gehen sehr unterschiedlich mit diesem Thema um. Ob sie neugierig sind und viele Fragen stellen oder in sich gekehrt, verängstigt oder vermeintlich ignorierend sind: Sie möchten einbezogen und ernst genommen werden.
Es ist uns ein überaus wichtiges Anliegen, Kindern auf Augenhöhe zu begegnen und ihnen zu erklären, was der Tod bedeutet und wie man damit umgeht. Daher stellen wir uns den Fragen und Sorgen der Kinder sehr offen. Dazu gehört auch, dass wir sie, wenn gewünscht, in die Beisetzung und Trauerfeier einbeziehen, zum Beispiel durch Musik, Reden oder Geschenke an den Verstorbenen. Auch die Mitwirkung beispielsweise beim Umkleiden des Verstorbenen kann ein Weg sein, Kinder proaktiv in den Prozess des Abschieds einzubinden. Außerdem wichtig: Es darf im gesamten Prozess gelacht werden. Auch das ist ein bedeutsamer Schritt, der gegangen werden muss, um neue Hoffnung zu schöpfen und zu erkennen, dass es weitergeht.
Wir möchten Ihnen unsere Hilfe im Umgang mit dem Thema Tod und Kinder gerne ans Herz legen und freuen uns, wenn Sie in allen diesbezüglichen Fragen ohne Scheu auf uns zukommen.
Unterstützung zur Beileidsbekundung
Sollten Sie in der Situation sein, Ihr Beileid bekunden zu wollen, aber noch nicht in der Lage, die richtigen Worte zu finden, haben wir Ihnen im folgenden Dokument einige Formulierungshilfen zusammengetragen, mit denen Sie starten und Ihr Beileid schließlich in eigenen Worten formulieren können.